Dienstag, 29. August 2023
Sonntag, 13. August 2023
pack die Badehose ein, oder ist ein Pool erlaubt und wie verhält man sich
Ein Kleingarten dient laut offizieller Definition in erster Linie der Selbstversorgung sowie dem Aspekt der Erholung, was daher nicht von vornherein die Aufstellung eines Pools verbietet.
Abgesehen von einer ordentlichen Sicherung des Pools gegen auslaufen und der vorher geklärten Situation, was passiert wenn ein Pool berstet (Haftung für Schäden bei anderen Parzellen durch Spülung), kommt die adäquaten Entsorgung des Wassers des Pools zu tragen und muss zudem vom Eigner gewährleistet sein. Sicherzustellen ist dabei, dass dieses keine chemischen Mittel der Wasserpflege enthält, um Flora und Fauna zu schützen!
Prinzipiell lässt sich in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz sagen, dass eine Nutzung von sogenannten mobilen Schwimmbecken auf jeden Fall erlaubt ist.
Inwiefern andere Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist meist entweder die Sache der individuellen deutschen Bundesländer oder auf regionaler Ebene geregelt. Hierzu gibt es in Thüringen keine uns bekannte Regelung. Klar geregelt hingegen ist ein Verbot von ins Erdreich eingelassenen Schwimmbecken!
Es ist zwar gut sich hier an den Details des Bundeskleingartengesetzes im Hinblick auf das Aufstellen eines Pools zu orientieren, jedoch ist jedem Pächter durchaus zu empfehlen, ebenfalls lokale Verwaltungsvorschriften zu studieren und gegebenenfalls einen Fachmann zurate zu ziehen.
Abschließend ist wie immer zu sagen, reden Sie vorher mit Ihren Nachbarn und dem Vorstand über Ihre Pläne und vor allem, benehmen Sie sich wie Menschen und tollerieren Sie die Wünsche anderer. Denn auch eine Badelandschaft mit viel Lärm kann schnell Unmut bei denen bringen, die auf dem "Trockenen sitzen"!
Der Vorstand
Abgesehen von einer ordentlichen Sicherung des Pools gegen auslaufen und der vorher geklärten Situation, was passiert wenn ein Pool berstet (Haftung für Schäden bei anderen Parzellen durch Spülung), kommt die adäquaten Entsorgung des Wassers des Pools zu tragen und muss zudem vom Eigner gewährleistet sein. Sicherzustellen ist dabei, dass dieses keine chemischen Mittel der Wasserpflege enthält, um Flora und Fauna zu schützen!
Prinzipiell lässt sich in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz sagen, dass eine Nutzung von sogenannten mobilen Schwimmbecken auf jeden Fall erlaubt ist.
Inwiefern andere Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist meist entweder die Sache der individuellen deutschen Bundesländer oder auf regionaler Ebene geregelt. Hierzu gibt es in Thüringen keine uns bekannte Regelung. Klar geregelt hingegen ist ein Verbot von ins Erdreich eingelassenen Schwimmbecken!
Es ist zwar gut sich hier an den Details des Bundeskleingartengesetzes im Hinblick auf das Aufstellen eines Pools zu orientieren, jedoch ist jedem Pächter durchaus zu empfehlen, ebenfalls lokale Verwaltungsvorschriften zu studieren und gegebenenfalls einen Fachmann zurate zu ziehen.
Abschließend ist wie immer zu sagen, reden Sie vorher mit Ihren Nachbarn und dem Vorstand über Ihre Pläne und vor allem, benehmen Sie sich wie Menschen und tollerieren Sie die Wünsche anderer. Denn auch eine Badelandschaft mit viel Lärm kann schnell Unmut bei denen bringen, die auf dem "Trockenen sitzen"!
Der Vorstand
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