Pflanzenschutz im Kleingarten

 

Integrierter Pflanzenschutz im Kleingarten

  1. Um im Kleingarten erfolgreich gesunde Pflanzen zu kultivieren, sollte prinzipiell nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutz gewirtschaftet werden.
  2. Es sollte im Kleingarten möglichst kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz betrieben werden. Einfach um auch Nutzinsekten wie Bienen, Marienkäfer und die Florfliege (letzeres wird sehr unterschätzt) zu schützen.
Es gibt drei Stufen zur Bekämpfung von Schädlingen sowie Krankheiten der Pflanzen


Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz

Damit sichere und gesunde Lebensmittel im Garten geerntet, die Ziergärten vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden und zudem die Erfordernisse des Umweltschutzes berücksichtigt werden, wurden für notwendige Pflanzenbehandlungen umfangreiche gesetzliche Bestimmungen erlassen.

Seit dem 14.06.2011 werden die Wirkstoffgenehmigung und das allgemeine Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in Europa einheitlich durch die Verordnung (EG) 1107/2009 festgelegt. Zudem regelt das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanze (PflSchG), das am 14.02.2012 in Kraft trat, unter anderem den Verkauf sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland.

=> Fortsetzung folgt!! 

(Quelle: Pflanzenschutzamt Berlin, Landesamt für Ländliche Entwicklung - Landwirtschaft und Flurerneuerung, Sächsisches Landesamt für Umwelt - Landwirtschaft und Geologie, Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum)



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