Verbotene Pflanzen im Kleingarten

Nach dem Bundeskleingartengesetzt (BKleinG) sind nachfolgende Bäume. Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wunschhöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanze für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetzt gefordert, nicht entsprechen. 

Nadelbäume:

  • Tanne
  • Zeder
  • Lärchen
  • Eiben
  • Fichten
  • Erle
  • Kiefern
  • Wacholder
  • Scheinzypressen
  • Mammutbäume
  • Affenschwanzbäume oder Thujen 
Ungeeignete Baumform, Wuchshöhe mehr als 20 m
Durch Verrottung herunterfallender Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden.
Flachwurzler können Gebäude, Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume:
  • Eiche
  • Birke
  • Ahorn
  • Esche
  • Erle
  • Buche
  • Weide
  • Kastanie
  • Walnuss
  • Pappel
  • Ginkgo
  • Eberesche
Ungeeignete Baumform, Wuchshöhe mehr als 20 m.
Bereits im kleinen Stadium große Breite.

Deck- und Blütensträucher:
  • Goldregen (enthält giftige Alkaloide, in allen Pflanzenteilen besonders im Samen [Cytisin])
  • Götterbaum (giftige Rinde und Samen)
  • Hasel
  • Zierapfel (Wurzelausläufer nicht beherrschbar)
  • Hartriegel (Wuchsbreite und Höhe)
  • Zierkirsche/-apfel auch Säule (Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar) 
  • Erbsenstrauch (Wuchshöhe über 6 m)
  • Essigbaum (Wuchshöhe über 8 m)

Wirtspflanzen für Schädlinge:
  • Felsenbirne
  • Scheinquitte (Feuerbrand ist meldepflichtig)
  • Haferschlehe
  • Bocksdorn (Scharka Krankheit - befallen werden oft Pflaumen/Zwetschgen/Pfirsiche/Nektarine und Aprikose)
  • Feuerdorn (für Tiere [Hund/Katzen] sehr giftig)
  • Rot- u. Weißdorn (zu stark wachsende Pflanzen)
  • Zwergmispel (zu anfällig für Feuerbrand - meldepflichtig)
  • Wachholder aller Arten (anfällig für Birnengitterrost)
  • Korkenzieherweide (anfällig für Weidenbohrer)
  • Mandelbäumchen (anfällig für Spitzendürre)
  • Weymouths-Kiefer (verdrängt heimische Arten und bringt den Johannisbeeren-Säulen- und Blasenrost)
Es gibt keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.





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