Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland e.V. und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. haben informiert, dass der Cannabis-Anbau in Kleingartenanlagen weiterhin verboten bleibt.
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Grundlagen für das Verbot sind §9 und 10 im ab 01,04.2024 geltenden Gesetz der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis.
§9 - der Anbau von bis 3 Cannabispflanzen ist nur an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt.
§10 - Cannabis ist vor dem Zugriff durch dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu schützen.
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